Beim Abschluss Ihrer Versicherung vertrauen Sie auf die richtige und ehrliche Beratung durch Ihren Versicherungsvermittler. Oft wird dieses Vertrauen aber bitter enttäuscht. Das erfahren Sie leidvoll meist dann, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und Sie eigentlich die Leistung des Versicherers erwarten würden.
Es spielt hier eine große Rolle, ob der Versicherungsvertrag durch einen freien Makler oder einen Versicherungsagenten vermittelt wurde. Das Wissen des Agenten bei Vertragsabschluss wird dem Versicherer zugerechnet, das des Maklers allerdings nicht.
Folgendes können wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir prüfen für Sie, ab das, was Sie dem Vermittler bei Antragstellung gesagt haben, dem Versicherer zugerechnet werden kann, mit der Folge dass eine Vertragsanfechtung bzw. ein Rücktritt ausgeschlossen ist.
- Wir klären für Sie die Beweislage unter Einschluss der Beratungsprotokolle und der Beweislastumkehr . Im Streitfall muss der Vermittler beweisen, dass die Beratung korrekt war.
- Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen diese gerichtlich und außergerichtlich durch.
Gerade bei der Hausratversicherung ist es wichtig, schon im Anfangsstadium, also bei Antragstellung, keine Fehler zu machen. Schwierig ist schon die Abgrenzung von Hausrat- und Gebäudeversicherung. Oft herrscht Streit darüber, was im Rahmen der Hausratsversicherung überhaupt versichert ist. Dies gilt insbesondere bei Einbauküchen und Einbaumöbeln, Einrichtungen zur Beheizung und Klimatisierung aber auch Teppichböden.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir sind Ihnen bei der korrekten Schadensmeldung, dem Ausfüllen des Antrags, aber auch später bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
- Wir setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Bei Wasserschaden wird oft diskutiert, wie, wo, warum und insbesondere welches Wasser ausgetreten ist, ob Leitungs- oder Niederschlagswasser. Der Versicherer versucht bisweilen auch, Ihre Leistung quotal zu kürzen, indem Ihnen eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen wird.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir führen rechtlich und technisch fundierte Verhandlungen mit dem Versicherer.
- Im Falle einer Obliegenheitsverletzung überprüfen wir die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Kürzung.
- Wir setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
- Kraftfahrtversicherung/ (Voll)kaskoversicherung
Im Falle eines Verkehrsunfalls besteht oft Unsicherheit darüber, welche Schritte und insbesondere gegenüber wem einzuleiten sind. Neben der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen möglichen Unfallverursacher spielt aber auch die Frage eine Rolle, ob es nicht im Einzelfall sogar günstiger sein kann, die eigene (Voll) Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn bei dieser der Neuwert Ihres Fahrzeugs versichert ist.
Folgendes können wir als Fachanwaltfür Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir beraten Sie unter Einschluss Ihrer Kaskoversicherung, welches die günstigste Vorgehensweise für Sie ist.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.
Schon bei Abschluss des Vertrags sollten Sie dringend darauf achten, die sog. Gesundheitsfragen richtig und umfassend zu beantworten; andernfalls droht die Gefahr einer Anfechtung , einer Kündigung oder des Rücktritts vom Vertrag. Nichts selten nutzen Versicherer aber diese Möglichkeit zu Unrecht, um sich von finanziell nicht lukrativen Verträgen zu lösen.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld bei der Antragstellung
- Wir prüfen und wehren Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Vertrages seitens des Versicherers ab
- Wir prüfen den Bestand Ihres Anspruchs und setzten diesen außergerichtlich und gerichtlich durch
- Wir berechnen Ihre Forderung im Erlebens- bzw. Todesfall
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherungsform kann selbständig oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zusammen mit einem Hauptvertrag (meist der Lebensversicherung) abgeschlossen werden.
Häufiger Streitpunkt: der Versicherer erkennt das Vorliegen der Berufsunfähigkeit mit Hilfe hausinterner oder bezahlter Gutachter nicht an.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir schätzen Ihre medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung ein.
- Wir überprüfen Wirksamkeit und Einschlägigkeit der einzelnen Klauseln.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
- Wir beraten Sie praxisorientiert bei der Prüfung von Anzeigepflichtverletzungen und von Nachprüfungsverfahren.
Bei der Unfallversicherung muss der Versicherungsnehmer als Leistungsvoraussetzung eine Vielzahl von Fristen beachten. Oft erkennt der Versicherer eine bestimmte Verletzung nicht als Folge eines Unfallereignisses an oder bemisst mit Hilfe der hausinternen oder bezahlten Gutachter die verbleibende Invalidität nach Gliedertaxe zu gering.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir überwachen für Sie sorgfältig die Einhaltung der Fristen und beraten Sie bei der weiteren Vorgehensweise.
- Wir geben eine Einschätzung ab, ob die Verletzung auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen ist.
- Wir überprüfen die Leistungsabrechnung, insbesondere in Bezug auf Höhe des Invaliditätsgrades unter Berücksichtigung von Vorschäden.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Der Versicherer kann im Falle von Falschangaben Ihrerseits bei Antragstellung vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten oder diesen anfechten. Nicht selten nutzen Versicherer eben diese Möglichkeit zu Unrecht, um sich von finanziell unrentablen Verträgen zu lösen! So ist schon beim Antrag auf Versicherung dringend zu beachten, dass die sog. Gesundheitsfragen richtig und umfassend beantwortet werden. Oft wird der Versicherungsnehmer hier aber durch den Versicherungsvermittler falsch beraten.
Häufiger Streitpunkt ist des Weiteren die medizinische Notwendigkeit einer begehrten oder bereits durchgeführten Behandlung. Dies gilt nicht nur für neuartige Behandlungsmethoden, sondern auch für die Kostenerstattung einer sog. Kinderwunschbehandlung.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir helfen, die für Sie notwendige und beste Behandlung durchzusetzen
- Bei Verlust des Versicherungsschutzes überprüfen wir die Rechtmäßigkeit und raten Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
- Wir unterstützen Sie im Leistungsfall von Anfang an, so bereits bei Einreichung des Heil und Kostenplans, und beraten Sie bei notwendigen Erklärungen des Arztes.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
- Krankentagegeldversicherung
Der Versicherer bestreitet oft das Vorliegen der bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit, obwohl ein ärztliches Attest, das dies bestätigt, bereits vorliegt. Häufig behauptet der Versicherer auch, Sie seien nicht nur arbeitsunfähig, sondern schon berufsunfähig.
Folgendes können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht/ München für Sie tun:
- Wir schätzen Ihre Lage und Erfolgsaussichten für Sie ein.
- Wir unterstützen Sie von Anfang an, auch schon bevor Sie Ihren Versicherer vom Leistungsfall berichtet haben und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
- Betriebliche Altersversorgung
Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine Versorgungsleistung im Sinnes einer Alterssicherung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses bei Alter, Invalidität und/ oder Tod zusagt. Dieser Bereich betrifft unterschiedliche Rechtsgebiete, wie das Versicherungs- und Arbeitsrecht, aber auch Familien- und Sozialversicherungsrecht.
Aufgrund der Ausrichtung der Kanzlei und Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte auf unterschiedlichen Rechtsgebieten können wir Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept bieten und vertreten Sie sowohl im außergerichtlichen, als auch gerichtlichen Bereich.