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Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich aus unterschiedlichsten Vorschriften des öffentlichen und Zivilrechts zusammensetzt.
Werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, kennen Sie Ihre Rechte nicht, der gegnerische Haftpflichtversicherer seine Rechte umso besser, da Sie es dort meist mit spezialisierten Sachbearbeitern zu tun haben.
Der Unfallkontrahent möchte häufig lieber jede Schuld am Unfall von sich weisen, da er befürchtet in seiner KFZ-Haftpflichtversicherung sonst höher gestuft zu werden, das Interesse des Versicherers ist es, möglichst wenig zu zahlen. Daher versuche diese im Rahmen des sog. Schadenmanagements den Geschädigten schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. Oft soll dabei der Schaden möglichst gering gehalten werden. So werden Sachverständige beauftragt, die vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden, was aber gravierende Auswirkungen auf die Ihnen zustehenden Schadensersatzpositionen haben kann!
Daher sollten Sie sich bei jedem nichtverschuldeten Unfall durch uns beraten und vertreten lassen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer trägt dann auch die Kosten unserer Beauftragung.