Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachanwalt des Patienten und dessen Krankenkasse bzw. privatem Krankenversicherer ist im Medizinrecht essentiell. Hier leisten die Regressabteilungen der Versicherer oft wertvolle Vorarbeit oder unterstützen den Patienten bei der Ermittlung von Behandlungsfehlern (Gutachten des MDK; Gutachten des Beratungsarztes).
Wir vertreten auch direkt die Regressansprüche der GKV oder PKV außergerichtlich und gerichtlich. Unsere langjährige forensische Erfahrung als Fachanwälte kommt hier besonders zum Tragen.
Auch Krankengymnasten und Heilpraktikern, Kosmetikerinnen und Osteopathen können bei der Behandlung Fehler unterlaufen. Hier beraten und vertreten wir Sie fachkundig und setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Im Zahnarzthaftungsrecht ist der unmittelbare finanzielle Schaden des Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers in der Regel beträchtlich, da die Behandlungskosten nur noch zu einem geringen Teil von Krankenversicherern übernommen werden. Gerade wenn Implantate und Prothetik fehlerhaft erbracht wurden und eine vollständige Neuversorgung notwendig wird, kann das bis zum finanziellen Ruin führen. Darüber hinaus unterscheidet sich das Zahnmedizinrecht und Zahnarzthaftungsrecht nicht wesentlich von der Haftung des Humanmediziners (siehe Klapper "Arzthaftungsrecht). Auch hier kommt es zu den oben genannten Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.
Folgendes können wir für Sie tun:
- Wir begleiten Sie bei Schlichtungsverfahren oder bei einer Mediation.
- Wir beraten Sie bei der Einholung und Bewertung zahnmedizinischer Gutachten.
- Wir beraten Sie, wenn Sie sich mit Ihrem behandelnden Zahnarzt auf die Rückzahlung von Honoraren ohne Rechtsstreit einigen wollen.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Fachliches Wissen, langjährige Erfahrung vor Gericht und der Schlichtungsstelle sind zur Durchsetzung Ihrer Interessen unabdingbar. Wir verfügen als Kanzlei mit Fachanwälten über die notwendige Kompetenz und die Erfahrung im Zahnmedizinrecht, um Sie erfolgreich zu vertreten.
Die ärztlichen und zahnärztlichen Pflichten und mögliche Verstöße sind vielfältig. Im Wesentlichen lassen sie sich in Aufklärungsversäumnisse (über die Behandlung und deren Kosten), Behandlungsfehler (Therapiefehler, Diagnosefehler, Organisationsfehler im Krankenhaus) sowie in Verstöße gegen die Befunderhebungspflicht einteilen.
Ob der Arzt dem geforderten anerkannten und gesicherten Standard gerecht wurde, bewerten in der Regel medizinische Sachverständige, die vom Patienten, von dem Haftpflichtversicherer des Arztes oder im Falle eines Rechtsstreits vom Gericht beauftragt werden.
Folgendes können wir für Sie tun:
- Wir begleiten Sie bei Schlichtungsverfahren oder bei einer Mediation.
- Wir beraten Sie bei der Einholung und Bewertung medizinischer oder zahnmedizinischer Gutachten.
- Wir beraten Sie, wenn Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf die Rückzahlung von Honoraren ohne Rechtsstreit einigen wollen.
- Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.