Immobilien- und Mietrecht

 

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der sogenannten Bestandsimmobilie:
insbesondere bei Zwangsversteigerung, Gewerberaummiete, im Wohnraummietrecht und im WEG-Recht, sowie im Maklerrecht und in Fragen des Immobilienkaufs.

 

Susanne Bühler

Rechtsanwältin für Immobilien- und Mietrecht in München

Rechtsanwältin Susanne Bühler, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie kompetent und umfassend bei allen juristischen Belangen rund um die sogenannte Bestandsimmobilie. Wir sind mit unserer Kanzlei clx Rechtsanwälte in München ansässig und deutschlandweit für Sie tätig.

E-Mail: buehler@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-0

Rechtsanwältin Susanne Bühler für Immobilien- und Mietrecht in München

Susanne Bühler

Was ist Immobilien- und Mietrecht?

Was ist Mietrecht: Bei Miete geht es um die zeitweise Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Es handelt sich dabei um ein Rechtsverhältnis zwischen konkreten Vertragsparteien, welches durch einen Vertrag - den Mietvertrag - begründet wird. Die Miete ist von anderen Formen der Gebrauchsüberlassung abzugrenzen, wie beispielsweise der Pacht, der Leihe oder dem Leasing.

Wir prüfen für Sie die Rechtspflichten aus dem Mietverhältnis, die Kündigung und den Kündigungsschutz, die Abwicklung des Mietverhältnisses oder den Wechsel der Vertragsparteien.

Was ist Immobilienrecht: Beim Immobilienrecht unterscheidet man zwischen dem Recht der sogenannten Bestandsimmobilie (Vermietung, Verkauf, Wohnungseigentumes etc.) und dem Baurecht.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der sogenannten Bestandsimmobilie.

Maklerrecht – was kann der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Sie tun?

Ein Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) zustande kommen.  So ist häufig zwischen den Parteien schon streitig, ob es überhaupt einen wirksamen Maklervertrag gibt. Für den Kunden muss unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass der Makler entgeltlich tätig wird und die Provision vom Kunden (und nicht von dessen Vertragspartner) verlangt. Der Kunde muss nicht automatisch damit rechnen, dass eine Maklerprovision für ihn anfällt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision kann allerdings auch in den AGB´s des Maklers wirksam enthalten sein, solange der Kunde hiervon sicher Kenntnis erlangt.

Bevor der Makler aber seinen Provisionsanspruch verdient hat, ist noch ein weiteres Rechtsgeschäft von Nöten, der sog. Hauptvertrag, das zu vermittelnde Geschäft. Hier ist oft problematisch, ob dieses Hauptgeschäft tatsächlich aufgrund der Vermittlung des Maklers zustande kam, also ursächlich hierfür war oder nicht.

  • Wie gestalten und optimieren Ihren Maklervertrag.
  • Wir setzen Maklerprovisionsansprüche durch.
  • Wir wehren Maklerprovisionen ab.
  • Wir prüfen Zulässigkeit von Doppelprovisionen.

Wer führt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch?

In der Zwangsversteigerung wird die Immobilie eines Schuldners mit staatlicher Hilfe gepfändet und veräußert. Voraussetzung ist die Vorlage eines Vollstreckungstitels. Aus dem Erlös der Versteigerung werden dann die Schulden getilgt. Hierunter fällt auch die sog. Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einer Immobilie (Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, BGB- Gesellschaft).

Zwangsversteigerung – Gläubiger oder Bieter?

Wir können für Sie als Gläubiger oder Bieter tätig werden; wir zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung auf, ob die Zwangsversteigerung im Einzelfall sinnvoll ist und welche Vorteile der Erwerb einer Immobilie aus der Zwangsversteigerung für Sie haben könnte. Oft liegt der Verkehrswert der Immobilie weit unter dem Meistgebot; Sie sparen sich Makler- und Notarkosten etc.

Die Zwangsverwaltung dient u.a. der Vorbereitung einer späteren Zwangsversteigerung sowie der Beitreibung einer gerichtlich titulierten Forderung. Ordnet das Gericht auf Antrag des Gläubigers die Zwangsverwaltung an, bleibt der Schuldner allerdings Eigentümer der Immobilie; der vom Gericht eingesetzte Zwangsverwalter erhält die ausschließliche Befugnis zur Nutzung und Verwaltung. Er kann beispielsweise die Miete vereinnahmen und an den Gläubiger weiterleiten.

  • Als Fachanwalt für Mietrecht und WEG- Recht  unterstütze ich Sie als Gläubiger und Zwangsverwalter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Was ist Wohnungseigentumsrecht?

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sowie zur Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch die Verwaltung vertreten. Der Wohnungseigentümer haftet entsprechend seinem Miteigentumsanteil für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft. Das Wohnungseigentumsrecht regelt außerdem die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum, die Handhabung von Wohnungseigentümerversammlungen, deren Beschlussfähigkeit und die Zulässigkeit von baulichen Änderungen.

Wie können wir Ihnen als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht helfen?

  • Wir beraten Wohnungseigentümer und Verwalter bei allen rechtlichen Fragestellungen: die Verwaltung des Wohnungseigentums, die Vorbereitung und Durchführung und Rechte in einer Wohnungseigentumsversammlung, Wohngeldabrechnung und -beitreibung, Unsicherheiten bei Umfang und Zulässigkeit von baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, etc.
  • Wir führen für Sie die gerichtliche Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung durch.
  • Wir bieten fundierte und praxisnahe Beratung sowie Strategien zur Konfliktvermeidung und -Lösung

Was regelt das Gewerberaummietrecht?

Das Gewerberaummietrecht umfasst Mietverträge, deren Gegenstand der geschäftliche Zweck ist, etwa Ladenlokale, Arztpraxen, Büros, Lagerhallen, Gaststätten etc.

Hier stellen sich viele Fragen erst bei Beendigung des Mietverhältnisses, wie etwa:

  • Wie und wann muss wer renovieren?
  • Was geschieht mit meinen Einbauten?
  • Kann ich einen befristeten Vertrag auch vorzeitig beenden?

Mögliche Probleme während der Vertragslaufzeit:

  • Korrekte Abrechnung von Betriebskosten
  • Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote
  • Grenzen der Miethöhe
  • Ausschluss oder Beschränkung der Mietminderung
  • Gewährleistung
  • Kündigung

Was kann der Anwalt im gewerblichen Mietrecht für Sie tun?

  • Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, der Verhandlung und dem Abschluss eines maßgeschneiderten Gewerberaummietvertrags.
  • Wir führen für Sie Räumungsklagen durch.
  • Wir überprüfen Ihre Betriebskostenabrechnung.
  • Wir überprüfen für Sie die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln (bspw. Schönheitsrenovierungsklauseln, Schriftformklauseln, Betriebspflicht, Mieterhöhungs- und Wertsicherungs- bzw. Indexklauseln, Konkurrenzschutz).
  • Wir überprüfen für Sie das wirksame Zustandekommen des Vertrags.
  • Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie gegebenenfalls bei der vorzeitigen Beendigung befristeter Verträge.
  • Wir führen für Sie Indexmieterhöhungen durch.

Was ist Wohnraummietrecht?

Das Wohnraummietrecht ist besonders vom Mieterschutz geprägt. Hier steht nur dem Mieter eine ordentliche Kündigung ohne Angaben von Gründen zu. Daher sind vor allem die Beendigung des Mietverhältnisses -ob fristlos oder ordentlich- sowie die Mieterhöhung während der Vertragslaufzeit an enge Voraussetzungen geknüpft.

Wie können wir Ihnen als Fachanwalt für Immobilien- und Mietrecht helfen?

  • Wir prüfen für Sie, unter welchen Voraussetzungen dem Mieter wegen Vertragsverletzung außerordentlich gekündigt werden kann, und ob eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
  • Wir prüfen, in welchen Fällen dem Vermieter ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses und mit welchen Fristen zusteht.
  • Wir prüfen für Sie, ob und welche Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses durchzuführen sind.
  • Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Kautionsabrechnung.
  • Wir beraten Sie im Falle einer unzulässigen Untervermietung bzw. Überbelegung der Wohnung.
  • Wir prüfen für Sie, ob ein Recht zur Minderung vorliegt und in welcher Höhe.
  • Wir erhöhen für Sie die Miete im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen und setzten diese gegebenenfalls auch gerichtlich durch.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Immobilienkauf – Was ist zu beachten?

Fragestellungen rund um Ihre Immobilie können im Einzelfall juristisch anspruchsvoll sein. Der Immobilienkauf und -verkauf ist mit der Zahlung hoher Geldsummen verbunden. Damit der Eigentümerwechsel reibungslos abläuft, ist der Kaufvertrag besonders wichtig. Fehler im Kaufvertrag können Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer auslösen.

Wie können wir Sie als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beim Immobilienkauf unterstützen? 

  • Wir prüfen Grundbuchauszüge, Kaufvertragsentwürfe, Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3-5 Jahre, um herauszufinden, ob Rechtsstreitigkeiten bestehen oder teure Sanierungen oder Reparaturen anstehen, Teilungserklärungen sowie deren Nachträge, bestehende Mietverträge für die Immobilie. 

Susanne Bühler

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • Fachanwältin für Mietrecht und
    Wohnungseigentumsrecht

E-Mail: buehler@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-0

Rechtsanwältin Susanne Bühler für Immobilien- und Mietrecht in München

Susanne Bühler