Haft­pflicht- und Scha­dens­recht

Im Bereich des Haftpflichtrechts wird der Schaden häufig leider nur unter erheblichem Druck vom Versicherer übernommen. Der Grund:  Das Versicherungsunternehmen hat hier keinen Vertrag mit Ihnen, sondern nur mit dem Schädiger abgeschlossen.

Wir bieten Mandanten rechtlichen Beistand auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Schadensrechts und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche.

Susanne Bühler
Heidi Jobst

Susanne Bühler, Fachanwältin für Haft­pflicht- und Scha­dens­recht in München

Heidi Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht

Unsere Kanzlei clx Rechtsanwälte ist in München ansässig, aber deutschlandweit für Sie tätig.

E-Mail Heidi Jobst: jobst@clx-anwalt.de
E-Mail Susanne Bühler: buehler@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-0

Rechtsanwältin Heidi Jobst und Susanne Bühler für Haftpflicht- und Schadensrecht in München

Heidi Jobst und Susanne Bühler

Wann greifen Haftpflicht- und Schadensrecht?

Im Gegensatz zum Versicherungsrecht beinhaltet das Haftpflichtrecht nicht Leistungen aus dem eigenen Versicherungsvertrag, sondern Ansprüche gegen einen Dritten (Schädiger), die der dahinterstehende Haftpflichtversicherer zu übernehmen hat. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine Sorgfaltspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wurde. Sie haben nicht immer das Recht, dass Ihr Haftpflichtversicherer den Schaden übernimmt, sondern nur, wenn Sie „schuldhaft“ gehandelt haben.

Welche Arten von Schaden gibt es?

Zu einem Personenschaden zählt die Verletzung eines anderen Menschen, die Beeinträchtigung seiner Gesundheit sowie sein Tod. Die aus dem Personenschaden entstehenden Folgeschäden, beispielsweise Vermögensschäden, zählen ebenfalls dazu.

Bei einem Sachschaden kommen – wie es der Name schon vermuten lässt – Sachen, also Gegenstände zu Schaden. Er steht im Gegensatz zum Personenschaden, bei dem Personen verletzt werden, und dem Vermögensschaden, bei dem ein direkter finanzieller Verlust entsteht.

Schadensrecht – was kann der Anwalt für Sie tun?

  • Wir finden für Sie heraus, bei welcher Gesellschaft Ihr Unfallgegner haftpflichtversichert ist.
  • Wir ermitteln und realisieren Ihre Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer und dem Unfallgegner sowohl im Bereich des Sachschadens als auch des Personenschadens.
  • Wir prüfen etwaige Ansprüche Ihrerseits gegen den eigenen (Voll) Kaskoversicherer.

Haftungsrecht – zwingende Hafpflichtversicherung / freiwillige Haftpflichtversicherung

Man unterscheidet zwingende Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherung.

Wann greift die zwingende Haftpflichtversicherung, bzw. Pflichtversicherung?

Zwingend sind Haftpflichtversicherungen dann, wenn der Gesetzgeber einen Bereich für besonders risikoreich hält (z.B. die Haftpflichtversicherung bestimmter Berufszweige, wie der Rechtsanwälte und Notare, der Ärzte und Architekten, ferner für den Halter eines Kfz sowie für den Hund- und Pferdehalter, Jagdhaftpflichtversicherung).
Abgesehen von den eingangs geschilderten Schwierigkeiten, wird ein Anspruch, der nicht explizit und der Höhe nach begründet geltend gemacht wird, meist nicht bezahlt.

  • Wir prüfen für Sie die jeweilige Haftungssituation.
  • Wir berechnen Ihren Anspruch sowohl im Bereich der gesundheitlichen Schädigung als auch im Fall der Sachschädigung.
  • Wir setzen Ihren Anspruch außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durch.

Wann tritt die freiwillige Haftpflichtversicherung ein?

Die sog. freiwillige Haftpflichtversicherung wird in allen anderen Fällen wirksam, in welchen man sich gegen Schäden, die man anderen schuldhaft zufügt, absichern will. Sie kommt bei Skiunfällen oder Fahrradunfällen häufig zum Tragen.

  • Wir prüfen für Sie die jeweilige Haftungssituation.
  • Wir berechnen Ihren Anspruch sowohl im Bereich der gesundheitlichen Schädigung als auch im Fall der Sachschädigung.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.
Rechtsanwältin Heidi Jobst und Susanne Bühler für Haftpflicht- und Schadensrecht in München

Heidi Jobst und Susanne Bühler

Susanne Bühler
Heidi Jobst

Rechtsanwältinnen für Haft­pflicht- und Scha­dens­recht in München

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht sind wir mit unserer Kanzlei clx Rechtsanwälte in München ansässig, aber deutschlandweit für Sie tätig.

E-Mail Susanne Bühler: buehler@clx-anwalt.de
E-Mail Heidi Jobst: jobst@clx-anwalt.de

Telefon: 089-4141476-0