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Im Bereich des Haftpflichtrechts wird der Schaden häufig leider nur unter erheblichem Druck vom Versicherer übernommen. Der Grund: Das Versicherungsunternehmen hat hier keinen Vertrag mit Ihnen, sondern nur mit dem Schädiger abgeschlossen.
Im Gegensatz zum Versicherungsrecht beinhaltet das Haftpflichtrecht nicht Leistungen aus dem eigenen Versicherungsvertrag, sondern Ansprüche gegen