Steu­er­straf­recht

Das deutsche Steuerrecht ist komplex und unübersichtlich und daher für Laien schwer verständlich. Dennoch verlangt das Gesetz vom Steuerpflichtigen ein hohes Maß an Mitwirkung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung. Konflikte sind insoweit vorprogrammiert.

Wer im Rahmen seiner Erklärungs- bzw. Mitwirkungspflichten Fehler begeht oder aber seiner Steuererklärung Auslegungen der Steuergesetze zugrunde legt, die von der Auffassung der Finanzverwaltung abweichen, kann schnell ins Visier der Steuerfahndung geraten und sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen. In einem solchen Fall ist frühzeitig steuerstrafrechtliche Beratung bzw. Verteidigung erforderlich.

Dr. Christoph Sewtz Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in München

Dr. Christoph Sewtz

Dr. Christoph Sewtz

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in München

Für die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Christoph Sewtz Ihr kompetenter Ansprechpartner.

E-Mail: sewtz@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-0

Wann greift das Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht umfasst sowohl das materielle Steuerstrafrecht (Steuerdelikte) als auch das Strafverfahren bei Steuerstraftaten.

Bei meiner Beratung kommt Ihnen sowohl meine steuerrechtliche Kompetenz als auch mein anwaltliches Know-How zugute. Beides bieten ich aus einer Hand.

Auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Selbstanzeige
  • Steuerfahndung
  • Beratung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung