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Steuerrecht / München
Lässt sich keine außergerichtliche Einigung mit der Finanzverwaltung erzielen, klären wir Sie über die Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken von Rechtsmitteln auf.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Phasen einer streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung:
Die Planung der Nachfolge steht oftmals im Spannungsfeld ganz unterschiedlicher Interessen bzw. Aspekte, wie zum Beispiel:
Hinzu kommt, dass die Übertragung wesentlicher Vermögenswerte regelmäßig eine emotionale Herausforderung für den Übertragenden darstellt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu definieren und sowohl rechtlich tragfähige als auch steuerlich vorteilhafte Lösungen zu finden und umzusetzen.
Wir beraten Sie bei
Die Komplexität des Steuerrechts und das daraus resultierende Gestaltungspotential machen die steuerliche Optimierung von Gestaltungen zu einem entscheidenden Faktor für den Erfolg von Unternehmen und Investitionsentscheidungen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und diese anschließend umzusetzen.
Wir beraten Sie
Die Beratung umfasst hierbei alle betroffenen Steuerarten von Ertragsteuern (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer einschließlich der Vorgaben und Konsequenzen des Umwandlungssteuerrechts) über Umsatzsteuer bis hin zu Grunderwerbsteuer.
Mit jährlich über 190 Mrd. € generiert die Umsatzsteuer das höchste Steueraufkommen in Deutschland. Das Betrugspotential bei der Umsatzsteuer ist erwiesenermaßen groß. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den die Umsatzsteuer bei der Finanzverwaltung und der Steuerfahndung genießt. Umso mehr gilt es, Fehler bei der Umsatzsteuer zu vermeiden.
Aus Sicht der Steuerpflichtigen wird das Verfahren zunehmend formaler und zugleich fehleranfälliger.
Wir beraten Sie umsatzsteuerlich sowohl präventiv als auch im Rahmen von Betriebsprüfungen / Umsatzsteuersonderprüfungen oder steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
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