Medizin- und Arzt­haftungs­recht

Mit Empathie und Engagement  setzen wir uns für unsere Mandanten ein, um mit ihnen den oft - kraftaufwendigen Weg zur Durchsetzung ihrer Ansprüche  zu gehen.

Im Rahmen des Patientenrecht bieten wir Patienten rechtlichen Beistand auf den Gebieten des Medizinrechts (Arzthaftungsrecht, Arzneimittel- und Medizinproduktrecht,  Krankenhausrecht, Vergütungsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht, Apothekenrecht) und vertreten Krankenversicherer und Krankenkassen bei der Durchsetzung ihrer Regressansprüche.

Heidi Jobst Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

Heidi Jobst

Heidi Jobst

Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

E-Mail: jobst@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-50

Wann greift Medizinrecht?

Das Medizinrecht regelt v.a. die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten, medizinischen Leistungserbringern und Patienten, der Ärzte untereinander sowie der Ärzte bzw. Patienten zu Krankenversicherern.

  • Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
    - Behandlungsfehlern von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Kosmetikern, Krankengymnasten und verwandten medizinischen Berufen,
    - Durchsetzung der Einsicht in Ihre Patientenakte,
    - Pflegefehlern (z.B. Sturz im Krankenhaus oder Praxis, Dekubitus),
    - fehlerhafter pränataler Diagnostik und genetischer Beratungen,
    - sowie der Rückforderung von unberechtigten Arzt- und Zahnarzthonoraren.
  • Wir berechnen Ihre Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadenersatz, Rückzahlung von Behandlungskosten, Haushaltsführungsschäden etc.), machen diese außergerichtlich bei den Haftpflichtversicherern oder den Ärzten/Zahnärzten geltend und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage.
  • Wir wehren unbegründete ärztliche oder zahnärztliche Honoraransprüche ab.
  • Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, wenn schon vorliegende Rechnungen oder zukünftige Kosten nicht von Ihrem Krankenversicherer übernommen werden.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Recht der Heilberufe – was ist das?

Unter Heilberufe werden gemeinhin sämtliche Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit Gesundheit zu tun haben. Natürlich können sämtlichen Vertretern der Heilberufe, etwa Krankengymnasten Heilpraktikern, Kosmetikerinnen, Osteopathen u.a. bei der Behandlung Fehler unterlaufen.

  • Hier beraten und vertreten wir Sie fachkundig und setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Arzthaftungsrecht – wann ist der Arzt haftbar?

Die ärztlichen Pflichten und mögliche Verstöße sind vielfältig. Im Wesentlichen lassen sie sich in Aufklärungsversäumnisse (über die Behandlung und deren Kosten), Behandlungsfehler (Therapiefehler, Diagnosefehler, Organisationsfehler im Krankenhaus) sowie in Verstöße gegen die Befunderhebungspflicht einteilen.

Ob der Arzt dem geforderten anerkannten und gesicherten Standard gerecht wurde, bewerten in der Regel medizinische Sachverständige, die vom Patienten, von dem Haftpflichtversicherer des Arztes oder im Falle eines Rechtsstreits vom Gericht beauftragt werden.

  • Wir begleiten Sie bei Schlichtungsverfahren oder bei einer Mediation.
  • Wir beraten Sie bei der Einholung und Bewertung medizinischer oder zahnmedizinischer Gutachten.
  • Wir beraten Sie, wenn Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf die Rückzahlung von Honoraren ohne Rechtsstreit einigen wollen.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Zahnarzthaftungsrecht – wie kann der Fachanwalt für Medizinrecht helfen?

Im Zahnarzthaftungsrecht ist der unmittelbare finanzielle Schaden des Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers in der Regel beträchtlich, da die Behandlungskosten nur noch zu einem geringen Teil von Krankenversicherern übernommen werden. Gerade wenn Implantate und Prothetik fehlerhaft erbracht wurden und eine vollständige Neuversorgung notwendig wird, kann das bis zum finanziellen Ruin führen. Darüber hinaus unterscheidet sich das Zahnmedizinrecht und Zahnarzthaftungsrecht nicht wesentlich von der Haftung des Humanmediziners (s.o.). Auch hier kommt es zu den oben genannten Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.

  • Wir begleiten Sie bei Schlichtungsverfahren oder bei einer Mediation.
  • Wir beraten Sie bei der Einholung und Bewertung zahnmedizinischer Gutachten.
  • Wir beraten Sie, wenn Sie sich mit Ihrem behandelnden Zahnarzt auf die Rückzahlung von Honoraren ohne Rechtsstreit einigen wollen.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Fachliches Wissen, langjährige Erfahrung vor Gericht und der Schlichtungsstelle sind zur Durchsetzung Ihrer Interessen unabdingbar. Wir verfügen als Kanzlei mit Fachanwälten über die notwendige Kompetenz und die Erfahrung im Zahnmedizinrecht, um Sie erfolgreich zu vertreten.

 

Krankenversicherer / Krankenkassen – was kann der Fachanwalt für Medizinrecht für Sie tun?

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachanwalt des Patienten und dessen Krankenkasse bzw. privatem Krankenversicherer ist im Medizinrecht essenziell. Hier leisten die Regressabteilungen der Versicherer oft wertvolle Vorarbeit oder unterstützen den Patienten bei der Ermittlung von Behandlungsfehlern (Gutachten des MD; Gutachten des Beratungsarztes).

  • Wir vertreten auch direkt die Regressansprüche der GKV oder PKV außergerichtlich und gerichtlich. Unsere langjährige forensische Erfahrung als Fachanwälte kommt hier besonders zum Tragen.

Heidi Jobst

Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Medizinrecht
  • Mediatorin

E-Mail: jobst@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-50

Heidi Jobst Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

Heidi Jobst