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Eine Besonderheit des deutschen Mietrechts ist es, zwischen der Nutzung einer Immobilie zu Wohnraum- und zu gewerblichen Zwecken zu differenzieren.
Immobilien- und Mietrecht / München
Eine Besonderheit des deutschen Mietrechts ist es, zwischen der Nutzung einer Immobilie zu Wohnraum- und zu gewerblichen Zwecken zu differenzieren.
Diese Unterscheidung ist im Einzelfall oft schwierig, da auch beide Komponenten gleichzeitig zum Tragen kommen können.
Naturgemäß ist Nachbarrecht eine sensible Rechtsmaterie, bei der es vor allem um die Vermeidung von Konflikten geht. Trotzdem sind in machen Fällen Ihre Rechte auch einseitig durchzusetzen und abzuwehren (z.B. Überbauungen und Grenzbepflanzung oder andere rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigungen wie durch Lärm oder andere Immissionen).
Ich helfe Ihnen als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)/ München bei der Erstellung einer nachbarrechtlichen Vereinbarung sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) zustande kommen. So ist häufig zwischen den Parteien schon streitig, ob es überhaupt einen wirksamen Maklervertrag gibt. Für den Kunden muss unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass der Makler entgeltlich tätig wird und die Provision vom Kunden (und nicht von dessen Vertragspartner) verlangt. Der Kunde muss nicht automatisch damit rechnen, dass eine Maklerprovision für ihn anfällt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision kann allerdings auch in den AGB´s des Maklers wirksam enthalten sein, solange der Kunde hiervon sicher Kenntnis erlangt.
Bevor der Makler aber seinen Provisionsanspruch verdient hat, ist noch ein weiteres Rechtsgeschäft von Nöten, der sog. Hauptvertrag, das zu vermittelnde Geschäft. Hier ist oft problematisch, ob dieses Hauptgeschäft tatsächlich aufgrund der Vermittlung des Maklers zustande kam, also ursächlich hierfür war oder nicht.
Folgendes kann ich als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)/ München für Sie tun:
In der Zwangsversteigerung wird die Immobilie eines Schuldners mit staatlicher Hilfe gepfändet und veräußert. Voraussetzung ist die Vorlage eines Vollstreckungstitels. Aus dem Erlös der Versteigerung werden dann die Schulden getilgt. Hierunter fällt auch die sog. Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einer Immobilie (Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, BGB- Gesellschaft).
Wir können für Sie als Gläubiger oder Bieter tätig werden; wir zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung auf, ob die Zwangsversteigerung im Einzelfall sinnvoll ist und welche Vorteile der Erwerb einer Immobilie aus der Zwangsversteigerung für Sie haben könnte. Oft liegt der Verkehrswert der Immobilie weit unter dem Meistgebot; Sie sparen sich Makler- und Notarkosten etc.
Die Zwangsverwaltung dient u.a. der Vorbereitung einer späteren Zwangsversteigerung sowie der Beitreibung einer gerichtlich titulierten Forderung. Ordnet das Gericht auf Antrag des Gläubigers die Zwangsverwaltung an, bleibt der Schuldner allerdings Eigentümer der Immobilie; der vom Gericht eingesetzte Zwangsverwalter erhält die ausschließliche Befugnis zur Nutzung und Verwaltung. Er kann beispielsweise die Miete vereinnahmen und an den Gläubiger weiterleiten.
Ich helfe Ihnen als Fachanwältin für Mietrecht und WEG- Recht/ München als Gläubiger und Zwangsverwalter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Der Notar, der den Immobilienkauf bzw.- verkauf beurkundet, ist zur Neutralität verpflichtet und kann Sie daher nicht individuell umfassend beraten.
Folgendes kann ich als Fachanwältin für Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht in München für Sie tun:
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Beziehungen der einzelnen Eigentümer untereinander, zum Verwalter und auch zu Dritten. Gegenstand des Wohneigentumsrechts ist letztlich alles rund um die Eigentümerversammlung und die dort gefassten Beschlüsse.
Folgendes kann ich als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht/ München für Sie tun:
Das gewerbliche Mietrecht umfasst Mietverträge, deren Gegenstand der geschäftliche Zweck ist, wie bspw. Ladenlokale, Arztpraxen, Büros, Lagerhallen, Gaststätten etc.
Hier stellen sich viele Fragen erst bei Beendigung des Mietverhältnisses, wie etwa:
Mögliche Probleme während der Vertragslaufzeit:
Folgendes kann ich als Fachanwältin für Mietrecht/ München für Sie tun:
Das Wohnraummietrecht ist besonders vom Mieterschutz geprägt. Hier steht nur dem Mieter eine ordentliche Kündigung ohne Angaben von Gründen zu. Daher sind vor allem die Beendigung des Mietverhältnisses -ob fristlos oder ordentlich- sowie die Mieterhöhung während der Vertragslaufzeit an enge Voraussetzungen geknüpft.
Folgendes kann als als Fachanwältin für Mietrecht/ München für Sie tun: