Ist ein Schuldner unbekannt verzogen oder möchten Sie Aufschluss über seine aktuelle wirtschaftliche Situation erlangen, führen wir die notwendigen Recherchen durch. Wir arbeiten mit Wirtschaftsdetekteien zusammen und übernehmen Arbeitgeberrecherchen, Einwohnermeldeamtsanfragen, Postanfragen etc.
Lässt sich die Forderung aktuell nicht realisieren, weil der Schuldner beispielsweise die eidesstattliche Versicherung geleistet hat, überprüfen wir in regelmäßigen Abständen, ob sich an den Vermögensverhältnisse des Schuldners oder seiner persönlichen Situation etwas geändert hat. Ferner überprüfen wir regelmäßig die Anschrift des Schuldners auf Aktualität.
Ist ein Vollstreckungstitel erwirkt worden, führen wir auch das sog. nachgerichtliche Inkasso/ die Zwangsvollstreckung für Sie durch. Dabei werden wir auch für Sie tätig, wenn Sie schon mit einem Vollstreckungstitel zu uns kommen.
Hierzu gehören beispielsweise folgende Mahnahmen:
- Forderungspfändung (Pfändung von Lohn/ Konto/ anderen Forderungen des Schuldners)
- Mobiliarpfändung (Pfändung von beweglichem Vermögen des Schuldners bspw. KFZ)
- Immobiliarpfändung
- Antrag auf eidesstattliche Versicherung oder Verhaftung des Schuldners
Verweigert der Schuldner außergerichtlich die Zahlung, weil er der Meinung ist, dies aus rechtlichen Gründen nicht zu müssen, prüfen wir für Sie die Sach- und Rechtslage und beraten Sie, welche Vorgehensweise die sinnvollste ist. Gegebenenfalls setzen wir Ihre Ansprüche in einem streitigen Gerichtsverfahren durch, wenn absehbar ist, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Im Gegensatz zu reinen Inkassounternehmen verfügt die Kanzlei über eine Vielzahl unterschiedlichster Spezialisten, die Ihre Ansprüche auch sogleich streitig durchsetzen können. Das Inkassounternehmen gibt die Sache dann erst an einen Rechtsanwalt ab, wobei weitere Kosten für Sie entstehen können, die vom Schuldner nicht immer zu erstatten wären.
Legt der Schuldner gegen den von uns beantragen Mahnbescheid Widerspruch ein, oder später Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, setzen wir Ihre Ansprüche durch spezialisierte Fachanwälte auch im streitigen Verfahren durch.
Nur wenn der Schuldner darauf nicht reagiert, also weder bezahlt, noch eine Ratenzahlung anbietet, wird das gerichtliche Mahnverfahren von uns eingeleitet. Auf Wunsch kann vorher oder gleichzeitig eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.
Zunächst wird der Schuldner außergerichtlich unter Aufstellung der Gesamtforderung inklusive Mahnkosten, Verzugszinsen und Rechtsanwaltskosten zur Zahlung aufgefordert. Wir versuchen immer erst eine rasche und einvernehmliche Lösung herbeizuführen, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, und rufen dafür den Schuldner bei Bedarf auch an.