Spezialgebiet Berufsunfähigkeit

Kennt der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit nicht an und zahlt zu wenig oder überhaupt nicht? Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) weigert sich zu zahlen, weil Sie angeblich dazu in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben?

 

Susanne Bühler

Rechtsanwältin Susanne Bühler, Fachanwältin für Versicherungsrecht, berät Sie kompetent und umfassend bei allen juristischen Belangen Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

E-Mail: buehler@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-0

Susanne Bühler Rechtsanwältin für Versicherungsrecht in München

Susanne Bühler

Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?

Häufig ist die Abgrenzung zwischen der Berufsunfähigkeit und der Arbeitsunfähigkeit schwierig. Der Unterschied liegt in der Prognose der künftigen Leistungsfähigkeit im Bezug auf den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten tatsächlichen Beruf. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit zu mindestens 50 % voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben  und auch keine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben können.

Wann eine Berufs­unfähig­keit eintritt, wird durch das Versicherungs­vertrags­gesetz geregelt.

Warum Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Gesetzgeber gibt hier vor, dass Ver­sicherungs­unter­nehmen in einer privaten Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung versicherten Personen eine monatliche Rente zahlen müssen, wenn sie ihren bisherigen Beruf aufgrund von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall nicht mehr wie bisher ausüben können. Auch psychische Erkrankungen gelten in der privaten Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung – anders als für die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente – als Versicherungs­fall. Ein Kräfteverfall liegt vor, wenn Versicherte geistig oder körperlich nicht mehr alters­gerecht belastbar sind.

Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Aus jahrelanger Erfahrung als Anwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht weiß ich, dass bei Berufsunfähigkeit das finanzielle Risiko sehr hoch sein kann; oft kommt es daher zu Leistungsverweigerung der Versicherung und zu langen Prozessen. Erkennt Ihr Versicherer das Vorliegen Ihrer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit mit Hilfe hausinterner oder bezahlter Gutachter nicht an, sollten Sie sich umgehend kompetenten anwaltlichen Beistand holen. Wichtig ist es hier, die individuellen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Besonders interessant ist es, ob im Versicherungsvertrag eine sogenannte Verweisklausel enthalten ist, dies würde bedeuten, der Versicherer kann Sie auf eine andere vergleichbare Tätigkeit bei Wahrung der bisherigen Lebensstellung verweisen.

Ich beantworte Ihnen sämtliche Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit, so etwa:

  • zur konkreten und abstrakten Verweisung
  • zu Anfechtung, Kündigung und Rücktritt vom Versicherungsvertrag
  • zum Nachweis der Berufsunfähigkeit usw.

Folgendes kann der Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun:

Besonders wichtig ist es, bei Antragstellung keine Fehler zu machen. Wir beraten und unterstützen Sie daher von Anfang an, sobald Sie das Gefühl haben, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht wieder aufnehmen zu können.

  • Wir helfen Ihnen bei der geforderten detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen.
  • Wir arbeiten den Grund heraus, warum Sie nicht mehr in der Lage sind, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben.
  • Wir prüfen mit Ihnen die Prognose der Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit.
  • Wir schätzen Ihre medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt der begehrten Versicherungsleistung ein und helfen Ihnen bei der Auswahl eines kompetenten und geeigneten Gutachters.
  • Wir überprüfen Wirksamkeit und Einschlägigkeit der einzelnen Klauseln.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Wir beraten Sie praxisorientiert bei der Prüfung von Anzeigepflichtverletzungen und von Nachprüfungsverfahren.
  • Wir prüfen, was es bedeutet, wenn Sie trotz behaupteten Berufsunfähigkeit weiterarbeiten.

 

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