Versicherungsrecht

Beim Eintritt des Versicherungsfalls erhoffen Sie sich eine schnelle und unkomplizierte Zahlung. Häufig erfahren Sie aber erst dann, dass der Versicherer seine vertraglich vereinbarte Leistung aus den verschiedensten Gründen nicht erbringen will.

Das Problem: Im Versicherungsfall stehen sich immer zwei ungleich starke Partner gegenüber. Auf der einen Seite der Versicherer mit geschulten Sachbearbeitern und einer Vielzahl von Sachverständigen, auf der anderen Seite Sie als Versicherungsnehmer.
Gerade das „Kleingedruckte“, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sind oft entscheidend. Die Rechtsprechung stellt hier auf die Perspektive des sog. durchschnittlichen Versicherungsnehmers ab.

 

Susanne Bühler

Rechtsanwältin für Versicherungsrecht in München

Rechtsanwältin Susanne Bühler, Fachanwältin für Versicherungsrecht, berät Sie kompetent und umfassend bei allen juristischen Belangen rund um Versicherungsrecht. Wir sind mit unserer Kanzlei clx Rechtsanwälte in München ansässig und deutschlandweit für Sie tätig.

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Telefon: 089-4141476-0

Susanne Bühler Rechtsanwältin für Versicherungsrecht in München

Susanne Bühler

Was beinhaltet Versicherungsrecht?

Man unterscheidet im Versicherungsrecht zwischen der Schadensversicherung, der Personen-und der Sachversicherung.

Der Versicherungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer - so bezeichnet das Gesetz die Vertragspartner. Es ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag; durch ihn verpflichtet sich der Versicherer, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat. Im Gegenzug hat der Versicherungsnehmer die jeweils vereinbarte Prämie zu bezahlen. Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertrags sind allgemeine privatrechtliche Vorschriften, das Versicherungsvertragsgesetz und die jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen.

 

Versicherungsvermittlung – was muss ich beachten?

Beim Abschluss Ihrer Versicherung vertrauen Sie auf die richtige und ehrliche Beratung durch Ihren Versicherungsvermittler. Oft wird dieses Vertrauen aber bitter enttäuscht. Das erfahren Sie leidvoll meist dann, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und Sie eigentlich die Leistung des Versicherers erwarten würden.

Es spielt hier eine große Rolle, ob der Versicherungsvertrag durch einen freien Makler oder einen Versicherungsagenten vermittelt wurde. Das Wissen des Agenten bei Vertragsabschluss wird dem Versicherer zugerechnet, das des Maklers allerdings nicht.

  • Wir prüfen für Sie, ab das, was Sie dem Vermittler bei Antragstellung gesagt haben, dem Versicherer zugerechnet werden kann, mit der Folge, dass eine Vertragsanfechtung bzw. ein Rücktritt ausgeschlossen ist.
  • Wir klären für Sie die Beweislage unter Einschluss der Beratungsprotokolle und der Beweislastumkehr. Im Streitfall muss der Vermittler beweisen, dass die Beratung korrekt war.
  • Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen diese gerichtlich und außergerichtlich durch.

Sachversicherung – wie kann der Anwalt helfen?

Brandschäden, Sturm- und Leitungswasserschäden sind häufig Existenz bedrohend, werden von Versicherern aber trotzdem nur sehr zögerlich reguliert.

  • Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen diese durch.
  • Versucht sich der Versicherer aus der Affäre zu ziehen, indem er mit einer Obliegenheitsverletzung Ihrerseits argumentiert, prüfen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht dies.
  • Verweigert der Versicherer die Leistung allerdings zu Recht, wurden Sie möglicherweise bei Vertragsabschluss falsch beraten. Dann untersuchen wir, ob anstelle des Anspruchs gegen den Versicherer ein Anspruch gegen den Vermittler vorliegt.
  • Wir prüfen, ob sie im Schadensfall Versicherungsschutz haben. Wir prüfen, ob der Versicherer sich zurecht auf eine Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsschluss beruft.

Was zählt zu Sachversicherungen?

  • Hausratsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Kraftfahrtversicherung / (Voll-)Kaskoversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Kunstversicherung

Hausratversicherung – was kann der Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

Schwierig ist schon die Abgrenzung von Hausrat- und Gebäudeversicherung. Oft herrscht Streit darüber, was im Rahmen der Hausratsversicherung überhaupt versichert ist. Dies gilt insbesondere bei Einbauküchen und Einbaumöbeln, Einrichtungen zur Beheizung und Klimatisierung aber auch Teppichböden. Schwierig ist häufig außerdem  die Regulierung von Gebäudeschäden im Rahmen des Wohnungseigentums. Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung ist dann die Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Gerade bei der Hausratversicherung ist es essenziell, bei der Schadensmeldung keine Fehler zu machen. Die Fehler passierem meist nicht bei der Antragstellung, sondern bei der Schadensmeldung. Wir sind Ihnen bei der korrekten Schadensmeldung, dem Ausfüllen des Antrags, aber auch später bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
  • Wir setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Gebäudeversicherung - wie kann der Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie hilfreich sein?

Im Rahmen der Gebäudeversicherung kann der sogenannte Leitungswasserschaden versichert werden. Beim Leitungswasserschaden wird oft diskutiert, wie, wo, warum ,welches Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Niederschlagswasser wie z.B. Regen ist in der Gebäudeversicherung oft nicht versichert, manchmal im Rahmen der sogenannten Elementarversicherung.

  • Wir führen rechtlich und technisch fundierte Verhandlungen mit dem Versicherer.
  • Im Falle einer Obliegenheitsverletzung überprüfen wir die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Kürzung.
  • Wir setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Kraftfahrtversicherung / (Voll-)Kaskoversicherung – Was kann der Fachanwalt für Versicherungsrecht/München für Sie tun:

Im Falle eines Verkehrsunfalls besteht oft Unsicherheit darüber, welche Schritte und insbesondere gegenüber wem einzuleiten sind. Neben der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen möglichen Unfallverursacher spielt aber auch die Frage eine Rolle, ob es nicht im Einzelfall sogar günstiger sein kann, die eigene (Voll) Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn bei dieser der Neuwert Ihres Fahrzeugs versichert ist.

  • Wir beraten Sie unter Einschluss Ihrer Kaskoversicherung, welches die günstigste Vorgehensweise für Sie ist.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.

Was zählt zu Personenversicherungen

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung

Lebensversicherung – was können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun:

Schon bei Abschluss des Vertrags sollten Sie dringend darauf achten, die sog. Gesundheitsfragen richtig und umfassend zu beantworten; andernfalls droht die Gefahr einer Anfechtung, einer Kündigung oder des Rücktritts vom Vertrag. Nichts selten nutzen Versicherer aber diese Möglichkeit zu Unrecht, um sich von finanziell nicht attraktiven Verträgen zu lösen.

Man unterscheidet zwischen der Lebensversicherung als Altersversorgung entweder durch Kapital- oder durch Rentenzahlung. Von einer Lebensversicherung spricht man auch, wenn diese im Todesfall des Versicherungsnehmers bezahlt.

Man unterscheidet bei der Lebensversicherung auf den Todes-bzw. Erlebensfall. Hier haben sich vielfältige Tarifvarianten entwickelt, welche auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Absicherung des menschlichen Lebens zurückzuführen sind.

  • Wir prüfen und wehren Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Vertrages seitens des Versicherers ab.
  • Wir prüfen den Bestand Ihres Anspruchs und setzten diesen außergerichtlich und gerichtlich durch.

Berufsunfähigkeitsversicherung – was können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

Diese Versicherungsform kann selbständig oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zusammen mit einem Hauptvertrag (meist der Lebensversicherung) abgeschlossen werden.
Häufiger Streitpunkt: der Versicherer erkennt das Vorliegen der Berufsunfähigkeit mit Hilfe hausinterner oder bezahlter Gutachter nicht an.

  • Wir schätzen Ihre medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung ein.
  • Wir überprüfen Wirksamkeit und Einschlägigkeit der einzelnen Klauseln.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Wir beraten Sie praxisorientiert bei der Prüfung von Anzeigepflichtverletzungen und von Nachprüfungsverfahren.

Unfallversicherung – was kann der Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

Bei der Unfallversicherung muss der Versicherungsnehmer als Leistungsvoraussetzung eine Vielzahl von Fristen beachten. Oft erkennt der Versicherer eine bestimmte Verletzung nicht als Folge eines Unfallereignisses an oder bemisst mit Hilfe der hausinternen oder bezahlten Gutachter die verbleibende Invalidität nach Gliedertaxe zu gering.

  • Wir überwachen für Sie sorgfältig die Einhaltung der Fristen und beraten Sie bei der weiteren Vorgehensweise.
  • Wir geben eine Einschätzung ab, ob die Verletzung auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen ist.
  • Wir überprüfen die Leistungsabrechnung, insbesondere in Bezug auf Höhe des Invaliditätsgrades unter Berücksichtigung von Vorschäden.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Krankenversicherung – was kann man falsch machen?

Der Versicherer kann im Falle von Falschangaben Ihrerseits bei Antragstellung vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten oder diesen anfechten. Nicht selten nutzen Versicherer eben diese Möglichkeit zu Unrecht, um sich von finanziell unrentablen Verträgen zu lösen! So ist schon beim Antrag auf Versicherung dringend zu beachten, dass die sog. Gesundheitsfragen richtig und umfassend beantwortet werden. Oft wird der Versicherungsnehmer hier aber durch den Versicherungsvermittler falsch beraten.

Beim Abschluss der Krankenversicherung - bei der es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung handelt -  werden regelmäßig Wartezeiten beim Abschluss des Versicherungsvertrags vereinbart. Vor Ablauf der Wartezeit kann ein Versicherungsschutz nicht beginnen. Einschlägig sind die MB/KK. Für Versicherungsfälle vor Beendigung der Wartezeit kann keine Leistung beansprucht werden.

Es gibt Sonderregelung für Beihilfeempfänger: Dies ist eine versicherte Person, die Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes hat.

Krankenversicherung – was ist ein Versicherungsfall?

Ein Versicherungsfall ist gemäß § 1 Abs. 2 MB/KK die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Unter Krankheit wird ein an normaler Körper-oder Geisteszustand verstanden, der eine nicht ganz unerhebliche Störung bewirkt.

Das Problem: Oft ist schon streitig, ob überhaupt eine Krankheit vorliegt, dies gilt insbesondere bei Übergewicht/Fettleibigkeit, Altersbeschwerden, psychischen Erkrankungen oder Kinderwunschbehandlungen.

Erstattungsfähig ist nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Dies ist der Fall, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, diese als nicht notwendig anzusehen.

Schwierig ist dies oft

  • bei alternativen Behandlungsmethoden (Methoden und Arzneimittel außerhalb der Schulmedizin),
  • bei der Frage, ob eine stationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung notwendig ist,
  • bei der Frage der Fehlsichtigkeit der Augen und Laser- Behandlungen.
  • Sogenannte Luxusbehandlungen sollen beim Begriff der medizinischen Notwendigkeit beschränkt sein.

Bei der stationären Heilbehandlung ist zu überprüfen, was der Versicherer bei einer Behandlung in einer sogenannten gemischten Anstalt zu bezahlen hat, bzw. welche Voraussetzungen hier einzuhalten sind.

Häufiger Streitpunkt ist des Weiteren die medizinische Notwendigkeit einer begehrten oder bereits durchgeführten Behandlung. Dies gilt nicht nur für neuartige Behandlungsmethoden, sondern auch für die Kostenerstattung einer sog. Kinderwunschbehandlung.

Krankenversicherung – wie kann der Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen?

  • Wir helfen, die für Sie notwendige und beste Behandlung durchzusetzen.
  • Bei Verlust des Versicherungsschutzes überprüfen wir die Rechtmäßigkeit und raten Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
  • Wir unterstützen Sie im Leistungsfall von Anfang an, so bereits bei Einreichung des Heil- und Kostenplans, und beraten Sie bei notwendigen Erklärungen des Arztes.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Krankentagegeldversicherung – was können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

Der Versicherer bestreitet oft das Vorliegen der bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit, obwohl ein ärztliches Attest, das dies bestätigt, bereits vorliegt. Häufig behauptet der Versicherer auch, Sie seien nicht nur arbeitsunfähig, sondern schon berufsunfähig.

  • Wir schätzen Ihre Lage und Erfolgsaussichten für Sie ein.
  • Wir unterstützen Sie von Anfang an, auch schon bevor Sie Ihren Versicherer vom Leistungsfall berichtet haben und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Betriebliche Altersversorgung – was können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine Versorgungsleistung im Sinn einer Alterssicherung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses bei Alter, Invalidität und/ oder Tod zusagt. Dieser Bereich betrifft unterschiedliche Rechtsgebiete, wie das Versicherungs- und Arbeitsrecht, aber auch Familien- und Sozialversicherungsrecht.

  • Aufgrund der Ausrichtung der Kanzlei und Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte auf unterschiedlichen Rechtsgebieten können wir Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept bieten und vertreten Sie sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich.
Susanne Bühler Rechtsanwältin für Versicherungsrecht in München

Susanne Bühler

Susanne Bühler

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • Fachanwältin für Mietrecht und
    Wohnungseigentumsrecht

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