Tätigkeitsbereiche
- Medizinrecht
- Patientenrechte
- Gerichtliche Vertretung der Krankenversicherer und Krankenkassen
- Vorsorgeverfügungen
RAin H. Jobst erwarb den Fachanwaltstitel als eine der ersten in München nach dessen Einführung. Schon damals konnte sie auf eine breite Erfahrung bei der Vertretung von Patienten zurückgreifen.
Im Laufe der Zeit weitete sie ihr Spektrum von der Patientenvertretung nach Behandlungsfehlern in der Humanmedizin auf die Zahnmedizin aus. Besonderen Wert legt RAin Jobst auf eine sachliche und fachlich fundierte Interessenvertretung ihrer Mandanten gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Kliniken und Pharmafirmen. Sie ist verhandlungssicher im Umgang mit Haftpflichtversicherern der Heilberufe, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung und in der Schlichtung und Mediation.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung im Rahmen der Vorsorgeverfügungen. Hier steht Frau Jobst nicht nur Einzelpersonen sondern auch Firmen und Institutionen als Ratgeberin in der Einzelberatung oder als Vortragende zur Verfügung.
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1995, Fachanwältin seit 2006
Bisherige Tätigkeiten
Seit 2016
Partnerin der Kanzlei conlex Rechstanwälte in München
Seit 2011-2015
Partnerin der Kanzlei FalCon Rechtsanwälte in München
2007 – 2011
Partnerin der Kanzlei Waibl & Jobst in München
2000 – 2006
Selbständige Anwältin mit Schwerpunkt Medizinrecht in München
1994 – 2000
Anwältin in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Medizinrecht